Achtung!Abgelaufen: 19.02.2025

Abbau weihnachtlicher Dekorationen, Beleuchtungen etc.

Veröffentlichungsdatum05.02.2025Lesedauer1 Minute

Im Bebauungsplan der Gemeinde Lech ist zur Weihnachtsbeleuchtung im § 7 festgehalten, dass diese nur in der Zeit von Samstag vor dem ersten Adventsonntag bis Samstag nach Maria Lichtmess (2. Februar) zulässig ist. Damit sind alle eingerichteten Dekorationen, Beleuchtungen und Bewirtungshütten, abzuschalten und zu entfernen.

Weiters ist im § 4 c die Fassaden- und Giebelbeleuchtungen sowie auch die Weihnachtsbeleuchtung geregelt: Bei geplanten Fassaden- und Giebelbeleuchtungen ist der Behörde - ergänzend zur Beschreibung gemäß § 3 lit k der Baueingabeverordnung - ein Konzept unter Angabe der Luxzahl zur Genehmigung vorzulegen. Farbliche Fassaden- und Giebelbeleuchtungen sind generell untersagt. Durchgehende Giebelbeleuchtungen, ausgenommen im Ortsteil Zürs, sind untersagt. 

Ein intaktes Orts- und Landschaftsbild ist ein wichtiges Anliegen für den gesamten Ort.