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Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern der Kategorie F2 ist im gesamten Ortsgebiet Lech ganzjährig untersagt – und somit auch zu Silvester. Dieses Verbot gilt ausnahmslos auf öffentlichem wie auch auf privatem Grund.
Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu zählen Erzeugnisse mit geringer Gefahr und niedrigem Lärmpegel wie etwa Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne oder Knallerbsen. Diese dürfen ganzjährig, auch zu Silvester, verwendet werden.
Der Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz von Natur, Wild- und Haustieren sowie der Bevölkerung. Lärm und Feuerwerk stellen insbesondere in den Wintermonaten eine erhebliche Belastung für Tiere dar und können zudem Sicherheitsrisiken mit sich bringen.
Um dennoch einen festlichen und stimmungsvollen Jahresbeginn zu ermöglichen, ist in Zürs am 1. Jänner 2026 ein Klangfeuerwerk geplant. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir danken Ihnen herzlich für die Weitergabe dieser Information an Ihre Gäste und wünschen frohe Festtage sowie einen guten Start ins neue Jahr!