Gemeinde Lech bringt Raumplanungsverträge auf den neuesten Stand

Veröffentlichungsdatum24.03.2026Lesedauer1 MinuteKategorienStartseite WEB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lech beschloss am 16.03.2026 einstimmig die überarbeiteten „Projektsicherungsverträge“.

Lech am Arlberg, 18.03.2026. „Die Umwidmung von Freiflächen sowie Bauerwartungsland in Bauland sowie weitere Raumplanungsverfahren unterliegen strengen raumplanungsrechtlichen Regeln. Das Raumplanungsgesetz gibt Ziele für die Raumplanung der Gemeindevertretung vor. Dazu zählen u.a. die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen wie für Wohnen, Wirtschaft und Arbeiten sowie der Erhalt der Vielfalt von Natur und Landschaft.

Die Gemeindevertretung kann zur Erreichung dieser Ziele verschiedene Maßnahmen beschließen, wie zum Beispiel Vereinbarungen mit Grundeigentümern über eine widmungsgemäße Verwendung von Bau- und Sonderflächen oder ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde von umgewidmeten Grundstücken. Diese sogenannten „Projektsicherungsverträge“ werden in Lech seit über 15 Jahren erfolgreich angewendet.

Wir haben diese vom Rechtsanwalt und Raumplanungsexperten Dr. Armin Zelinka aus Innsbruck für die Gemeinde Lech – auch auf Basis der Erfahrungen anderer Gemeinden wie den Städten Wien und Innsbruck - überprüfen und adaptieren lassen“, erklärt Gerhard Lucian, Bürgermeister von Lech.

 Bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2026 wurden die überarbeiteten „Projektsicherungsverträge“ einstimmig beschlossen. Mit der Überarbeitung und dem Beschluss wird der laufenden rechtlichen Weiterentwicklung der Raumplanung seitens des Landes Vorarlberg und des Bundes Rechnung getragen.

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