Aus aktuellem Anlass wird das Thema Einleitung von Fett in das Schmutzwassersystem der Gemeinde Lech aufgegriffen.
Derzeit werden die Schmutzwasserschächte saniert. Dort ist bei mehreren unabhängigen Strängen ein Fetteintrag vorgefunden worden. Das Ganze spiegelt sich in massiven Ablagerungen in den Schächten nieder.
Grundsätzlich wird mit den gewerblich genutzten Objekten eine lndirekteinleitervereinbarung abgeschlossen. Dort werden die Dokumentation und Reinigungspflicht für Fett und Ölabscheider beschrieben. Je nach Herstellerangaben und Dimensionierung ist die Reinigung natürlich auf Basis der Herstellerangaben durchzuführen.
Dieser Verpflichtung wird in der Regel nicht nachgekommen. Wenn eine Reinigung im Eigeninteresse des Eigentümers erfolgt, ist dies nicht dramatisch. Wenn aber die Reinigung des Fettabscheiders nicht erfolgt bzw. kein Fettabscheider oder eine Umgehung verbaut ist, gelangt das Fett direkt in das Schmutzwassersystem der Gemeinde Lech.
Dort entstehen durch die Abkühlung Fettablagerungen, die sich kontinuierlich aufbauen. Dadurch kann es zu einem Verschluss von Leitungen oder Schächten kommen. In den Schächten ist dieser Umstand noch dramatischer. Durch die beginnende Zersetzung des Fettes entstehen Fettsäuren, die den Beton der Schächte angreifen und langsam zerstören. Dies kann zu einer bedeutenden Schwächung des Betons führen und in weiterer Folge zum Einsturz des Schachtes.
Die nächste Problemstelle befindet sich auf der Kläranlage. Am 05.05.2026 war eine deutliche Schwimmdecke im Fettfang der ARA Lech vorhanden. Dies konnte durch intensive Reinigungsarbeiten abgezogen und der Verwertung zugeführt werden. Am folgenden Tag, den 06.05.2026 fiel eine Rechenanlage aus. Nach Inspektion konnte eine massive Verlegung der mechanischen Reinigung entdeckt werden. Diese wurde umgehend entfernt, um den Fettabtrieb in das weitere System zu vermeiden.
Wenn diese Sicherungsmechanismen durch vermehrten und massiven Fetteintrag versagen, ist eine massive Reduktion der Reinigungsleistung die Folge. Wenn das Fett bis in die biologische Reinigung gelangt, wird durch die Fettsäurebakterien die benötigte Organik zerstört.
Dies ist der äußerste Notfall und bedarf dort eines umgehenden Gefahrenmanagement. Das Betriebspersonal der Kläranlage ist darauf geschult und weiß damit umzugehen.
Aus den oben genannten Gründen ist dort massiver Handlungsbedarf, um die Einleitung auf ein unumgängliches Maß zu beschränken.
Da die Schmutzwasserentsorgung und Reinigung zu der kritischen Infrastruktur zählen, ist dies kein Kavaliersdelikt und ist somit durch die BH - Bludenz exekutierbar. Je nach Größe der Gefährdung kann dies bis zum Verlust der gewerberechtlichen Bewilligung des verursachenden Betriebs führen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister
Gerhard Lucian