Liebe Bevölkerung der Gemeinde Lech!
Gerne übermitteln wir Ihnen, die Information zum Errichten und Betreiben von weihnachtlichen Dekorationen, Weihnachts-, Fassaden- und Giebelbeleuchtungen und die Bestimmungen der Straßenverkehrsverordnung, Streuen bei Glatteis und Schneeräumung – gesetzliche Pflichten der Anrainer.
Unter anderem möchten wir Sie erinnern, dass sämtliche Baustelleneinrichtungen mit 22.11.2025 abgetragen, die Baustellen aufgeräumt und ab diesem Zeitpunkt jede Bautätigkeit eingestellt sein sollten.