Der Beginn der Sommersaison wurde mit 18.06.2026 gestartet.
Alljährlich beschließt die Gemeindevertretung eine Verordnung zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes
sowie gegen Lärmstörungen.
Vorab möchten wir Sie dazu erinnern, dass von Samstag, den 27.06.2026 bis einschließlich Samstag, den
05.09.2026 das Verbot für maschinelle Aushub-, maschinelle Abbruch-, maschinelle Planierungs-, Bohr- und
Sprengarbeiten gilt.
Gemäß §2, Abs. 5 der Werbeanlagenverordnung der Gemeinde Lech sind alle Bautafeln („Werbeplakatte, -banner“)
einer Baustelle auf maximal 2 Bauzaunelementen (Gesamtbreite 6m und Höhe 1,80m) zu platzieren.
Das Bauzaunelement ist auf dem bestehenden Geländeniveau zu situieren.
An Sonn- und Feiertagen ist jede Bautätigkeit untersagt!
Unter anderem bitten wir Sie, die Baustellen ordnungsgemäß zu halten!
Jeder ist bemüht eine schöne Erinnerung an Lech weiter zu geben.
Wir bitten alle, sich an diese Bestimmungen zu halten und bedanken uns für Ihr Verständnis!