Die Gemeinde Lech macht darauf aufmerksam, dass Feuerkörper, Knallkörper und ähnliches an Silvester verboten sind. Auch Privatgrundstücke sind davon nicht ausgenommen. Ausnahme sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne oder Knallerbsen.