Am Montag, den 12. Mai 2025, fand im Gemeindeamt Lech die zweite Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Genehmigung des Protokolls
Zu Beginn wurde die Verhandlungsschrift der 1. Sitzung vom 14. April 2025 genehmigt. Es gab keine Einwände.
Beschlüsse im Überblick
In der Sitzung wurden folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:
Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig die Einräumung einer Dienstbarkeit zugunsten der Golf Lech AG zur Errichtung, dem Betrieb und der Instandhaltung einer Driving Range im Ortsteil Zug auf Teilflächen der GST-Nrn. 313, 315/1 und 855 (insgesamt ca. 3.131 m²). Die Vereinbarung gilt unbefristet und erlischt automatisch, sofern die Driving Range bis 31.12.2030 nicht errichtet oder der Betrieb der bestehenden Golfanlage in Zug dauerhaft eingestellt wird. Die Entscheidung über die Realisierung liegt allein bei der Golf Lech AG.
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GST-Nrn. 309/1, 313 und 350/1 zur Anpassung an die Nutzung als Driving Range wurde beschlossen.
Ein Vorschlag für die Neubestellung der Grundverkehrs-Ortskommission wurde einstimmig genehmigt.
Der Prüfungsausschuss mit neun ordentlichen Mitgliedern unter dem Vorsitz von Mag. Benedikt Walch sowie vier Ersatzmitgliedern wurde bestellt.
Es wurden folgende Ausschüsse bestellt und besetzt: Gestaltungs- und Raumplanungsausschuss, Finanzausschuss, Kommunalausschuss, Zukunftsausschuss, Sozialausschuss, Verkehrs- und Mobilitätsausschuss sowie Kultur- und Sportausschuss
Bestellung der Mitglieder des Tourismusbeirates:
Die sieben Mitglieder der Gemeindevertretung im Tourismusbeirat wurden neu bestellt.
Die Entsendung von Vertretern der Gemeinde Lech in Organe juristischer Personen wurde vorgenommen.
Es wurde einstimmig beschlossen, die Flächen im Erdgeschoss des Gebäudes Lechwelten für Gastro und Handel auszubauen.
Die Verhandlungen mit den Interessenten über die Vermietung für die Gewerbeflächen des Gebäudes Lechwelten wurden einstimmig an den Gemeindevorstand der Gemeinde Lech delegiert.
Es wurde eine Vereinbarung betreffend Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung Rüfikopf Bergstationen I+II inklusive Restaurant, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Lech und der Lech Bergbahnen AG, genehmigt. Die notwendigen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Die Errichtung, Finanzierung, der Betrieb und die Erhaltung der Anlagen werden in dieser Vereinbarung geregelt. Die Anlagen verbleiben im Eigentum der Gemeinde Lech.
Im Zusammenhang mit der Gestaltung Kirchenhügel und Vorplatz Dorfhus/Lechwelten inklusive der Zufahrtsstraße Anger wurde eine Adaption mit einem überdachten Gehsteig in Richtung der Parzelle Anger einstimmig befürwortet. Um dies zeitnah realisieren zu können, wurden die weiteren erforderlichen Beschlussfassungen an den Gemeindevorstand delegiert.