Alljährlich beschließt die Gemeindevertretung eine Verordnung zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen.
Die vollständige Verordnung ist auf unserer Website abrufbar: Bauzeitenverordnung
Mit Beginn der Wintersaison sind bis spätestens 22. November 2025 sämtliche Baustelleneinrichtungen abzutragen und die Baustellen aufzuräumen. Ab diesem Zeitpunkt ist jede Bautätigkeit einzustellen. Während der Wintersaison ist im Gemeindegebiet jede Bautätigkeit, einschließlich der Errichtung von Baustelleneinrichtungen untersagt.
Unter dem Begriff "Bautätigkeit" ist jede baurechtlich bewilligungspflichtige und weiters jede sowohl optisch als auch akustisch wahrnehmbare Arbeit an und in Gebäuden, Gebäudeteilen, Bauwerken und sonstigen Anlagen zu verstehen.
Die Gemeinde bittet um Einhaltung dieser Bestimmungen und bedankt sich für das Verständnis.