Weihnachtsbeleuchtung und Einstellen der Bautätigkeiten - Informationsschreiben

Veröffentlichungsdatum14.11.2024Lesedauer< 1 Minute

Nachfolgend finden Sie eine Information über

  • das Errichten und Betreiben von weihnachtlichen Dekorationen, Weihnachts-, Fassaden- und Giebelbeleuchtung
  • die Verordnung der Gemeinde Lech zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes sowie gegen Lärmstörung (Einstellen der Bautätigkeiten)

Hiermit möchten wir Sie erinnern, dass bis spätestens 23. November 2024 sämtliche Baustelleneinrichtungen abzutragen, die Baustellen aufzuräumen und ab diesem Zeitpunkt jede Bautätigkeit einzustellen sind.