Gemeinde
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Für die Durchführung der Gästemeldung, die Eintragung ins Gästeverzeichnis sowie die Meldung an die Meldebehörde ist der Beherbergungsbetrieb verantwortlich. Die An- und Abreise von Gästen müssen vom Unterkunftsgeber innerhalb von 48 Stunden an- und abgemeldet werden.
In der Gemeinde Lech erfolgt die Erfassung der Meldedaten und der Versand an die Meldebehörde entweder elektronisch durch eine Schnittstelle, den Meldewebclient, oder analog mittels Gästeverzeichnisblättern, die persönlich abgegeben werden. Im Bürgerservice erhalten Sie nähere Informationen, welche der Versionen für Sie passend ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Höhe der Gästetaxe beträgt aktuell EUR 3,80 pro Nächtigung und Person.
Sommer 2022
Lech.pdfZürs.pdfGesamt.pdf
Winter 2021/2022
Sommer 2021
Winter 2020/2021
Sommer 2020
Lech.pdfGesamt.pdf
Winter 2019/2020
Sommer 2019
Winter 2018/2019
Sommer 2018
Winter 2017/2018
Sommer 2017
Winter 2016/2017