Gästemeldewesen

Für die Durchführung der Gästemeldung, die Eintragung ins Gästeverzeichnis sowie die Meldung an die Meldebehörde ist der Beherbergungsbetrieb verantwortlich. Die An- und Abreise von Gästen müssen vom Unterkunftsgeber innerhalb von 48 Stunden an- und abgemeldet werden.

In der Gemeinde Lech erfolgt die Erfassung der Meldedaten und der Versand an die Meldebehörde entweder elektronisch durch eine Schnittstelle, den Meldewebclient, oder analog mittels Gästeverzeichnisblättern, die persönlich abgegeben werden. Im Bürgerservice erhalten Sie nähere Informationen, welche der Versionen für Sie passend ist.

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Gästetaxe

Die Höhe der Gästetaxe beträgt aktuell EUR 3,80 pro Nächtigung und Person.

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Gäste- und Länderstatistik