Unsere Amtssignatur

Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, wird auf Schreiben der Gemeinde Lech gemäß § 19 E-Government-Gesetz die Amtssignatur angebracht. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.

Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und des Prüfbarkeit. Sie setzt sich zusammen aus:

  • Bildmarke
  • Unterzeichner
  • Datum und Zeit der Signierung
  • Hinweis (bzgl. Amtssignatur) und Prüfinformation (bzgl. Verifikation)

Hier wird die Amtssignatur der Gemeinde Lech exemplarisch dargestellt:

Exemplarische Amtssignatur


Unter pruefung.signatur.rtr.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung. Weitere Informationen zur Prüfung der Ausdrucke von amtssignierten Dokumenten erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.