Digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken
Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, wird auf Schreiben der Gemeinde Lech gemäß § 19 E-Government-Gesetz die Amtssignatur angebracht. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt.
So wie im E-Government eine Person mit ihrer Bürgerkarte Anträge digital signieren kann, gibt es auch seitens der Behörde eine digitale Unterschrift.
Hier wird die Amtssignatur der Gemeinde Lech dargestellt:
Signaturprüfung und Prüfung ausgedruckter Dokumente
Unter pruefung.signatur.rtr.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung. Weitere Informationen zur Prüfung der Ausdrucke von amtssignierten Dokumenten erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.